Nachahmungstäter?

Mit einem Nasenbeinbruch, Schürfwunden im Gesicht und Prellungen an Arm und Rücken ist heuer ein 42 Jahre alter Mann aus Ludwigshafen ins Krankenhaus eingeliefert worden. Zuvor hatten ihn zwei 20-Jährige geschlagen und getreten. Die Fahndung nach ihnen läuft.
Erinnerung an die jugendlichen Straftäter in München wird wach. Der Mann hat die beiden Täter angesprochen, weil sie ungeniert in die Hauseinfahrt eines privaten Anwesens urinierten. Daraufhin sprang einer der Täter – dessen Herkunft verschwiegen wurde – dem Mann in den Rücken. Als dieser hin stürzte, haben die beiden Täter auf ihn eingetreten und ihn brutal zusammen geschlagen.
Sicherlich würde eine Verschärfung der bestehenden Strafgesetze wenig nützen. Und sie würde schon gar keinen Eindruck machen, wenn diese Straftäter bereits 20 bis 40 Mal vor einem Strafrichter gestanden hätten. Doch sollte, wer nicht hören will, es wenigstens zu spüren bekommen. Wie wäre es, wenn unsere Politikerklasse und die Justiz endlich begreifen würden, dass die verhaltensbiologische Erkenntniss: „Fordern statt Verwöhnen“ als eine sinnvolle Maßnahme angewendet werden könnte?
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